# Fachschaftenrat [Abgelöst]

Der Fachschaftenrat war ein Gremium der Studierendenvertretung, das sich
aus je zwei VertreterInnen jeder Fachschaft und weiteren beratenden
Mitgliedern zusammensetzt. Die Aufgaben des Fachschaften sind im
Folgenden aufgeführt. Die folgenden Absätze sind aus der damaligen
[Grundordnung](https://www.uni-bamberg.de/justitiariat/rechtsvorschriften-der-universitaet/grundordnung/)
mit geringen Anpassungen zwecks Lesbarkeit und Wiki-Syntax übernommen. 
**Der Fachschaftenrat wurde mittlerweile durch das Studierendenparlament abgelöst.**

Aufgaben (§41 GO)
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Die Aufgaben des Fachschaftenrats sind:

1.  die fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Studierenden,
2.  die Ermöglichung der Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden,
3.  die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule (Art. 2
    BayHSchG), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder
    wissenschaftspolitischen Fragen,
4.  die Vertretung hochschulpolitischer, fachlicher, wirtschaftlicher,
    sozialer und kultureller Belange der Studierenden,
5.  die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung
    der Geschlechter,
6.  die Förderung der Belange der Studierenden mit Behinderung,
7.  die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen
    der Studierenden und
8.  die Pflege von nationalen und internationalen Beziehungen,
    insbesondere zu Studierenden.

Zusammensetzung (§42 GO)
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Dem Fachschaftenrat gehören an:

1.  je zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen aus jeder
    Fachschaftsvertretung,
2.  die Referenten und Referentinnen des Fachschaftenrats,
3.  ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des studentischen Konvents und
4.  die Vertreter bzw. die Vertreterinnen der Studierenden im Senat.

Die VerteterInnen der Studierenden im Senat und die ReferentInnen wirken
mit beratender Stimme mit. Die VertreterIn des studentischen Konvents
wird vom selbigen gewählt

### Abstimmungen im FSR

Jede Fachschaftsvertretung hat im Fachschaftenrat eine Stimme. Votieren
die Vertreter und Vertreterinnen aus einer Fachschaftsvertretung in
einer Abstimmung unterschiedlich, so gilt die Stimme der
Fachschaftsvertretung insgesamt für diese Abstimmung als nicht
abgegeben.

Wahl des bzw. der Vorsitzenden und des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt (§43 GO)
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Der Fachschaftenrat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner
Mitte in getrennten Wahlgängen seinen Vorsitzenden bzw. seine
Vorsitzende und den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin. Für das
Wahlverfahren gelten § 38 Abs. 2 bis 9 GO und für das vorzeitige
Ausscheiden aus dem Amt § 39 GO entsprechend.

Arbeitsweise (§44 GO)
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Der bzw. die Vorsitzende des Fachschaftenrats beruft dessen Sitzungen
ein und leitet sie.

Der Fachschaftenrat tagt während der Vorlesungszeit mindestens einmal im
Monat. 2Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder des
Fachschaftenrats ist dieser binnen 14 Tagen einzuberufen.

Der Fachschaftenrat tagt universitätsöffentlich. 2Die Öffentlichkeit
kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten
Mitglieder ausgeschlossen werden.

Der bzw. die Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des
Fachschaftenrats, soweit diese nicht Referenten oder Referentinnen zur
selbständigen Erledigung übertragen wurden. 2Sie haben gegen- über dem
Fachschaftenrat Bericht über ihre Tätigkeit, insbesondere über die
Verwendung der Haus- haltsmittel zu erstatten. 3Der Fachschaftenrat kann
hierüber beraten.

Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Studierenden im Senat sollen den
Fachschaftenrat inner- halb der Grenzen von Art. 18 Abs. 3 BayHSchG über
die Tätigkeit des Senats und des Universi- tätsrates und insbesondere
über

1.  Vorschläge zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
2.  die Behandlung von Studien- und Prüfungsordnungen,
3.  die Behandlung von Berufungen,
4.  die Behandlung von Regelungen zum Hochschulzugang

informieren. Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Studierenden im Senat
sollen dem Senat und Universitätsrat über die Ergebnisse der Arbeit des
Fachschaftenrats berichten.

Der Fachschaftenrat informiert die Fachschaftsvertretungen über seine
Tätigkeit. 2Die Vertreter und Vertreterinnen der Fachschaftsvertretungen
informieren innerhalb der Grenzen von Art. 18 Abs. 3 BayHSchG den
Fachschaftenrat über die Tätigkeit der Fachschaftsvertretung,
insbesondere über die Behandlung von Studien- und Prüfungsordnungen im
Fakultätsrat bzw. im Institut sowie über Berufungen.

Der Fachschaftenrat kann mindestens einmal im Semester zu einer
Versammlung aller Studie- renden der Universität einberufen. 2Während
einer Versammlung pro Semester finden keine Lehr- veranstaltungen statt;
Tag und Uhrzeit hierfür werden im Einvernehmen mit der
Universitätsleitung festgelegt; Tag und Uhrzeit sollen so gewählt
werden, dass eine möglichst hohe Teilnahme erreicht werden kann. 3Es
können getrennte Veranstaltungen an den Standorten Feldkirchenstraße und
Innenstadt einberufen werden.

Referenten und Referentinnen des Fachschaftenrats (§45 GO)
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Der Fachschaftenrat kann an der Universität immatrikulierte Studierende
mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben als Referenten bzw. Referentinnen
beauftragen. 2Insbesondere zu folgenden Auf- gabenbereichen sollen je
ein oder mehrere Referenten bzw. Referentinnen gewählt werden:

1.  hochschulpolitische Belange
2.  kulturelle Belange
3.  soziale Belange
4.  Gleichstellung der Geschlechter
5.  Pflege von nationalen und internationalen Beziehungen

Die Referenten bzw. Referentinnen sollen zur Unterstützung ihrer
Aufgabenerfüllung Arbeitskreise aus an der Universität immatrikulierten
Studierenden bilden. Die finanziellen Angelegenheiten des
Fachschaftenrats werden einem oder mehreren Finanzreferenten bzw.
Finanzreferentinnen übertragen. Die Referenten bzw. Referentinnen haben
gegenüber dem Fachschaftenrat Bericht über ihre Tätigkeit und die
Tätigkeit ihrer Arbeitskreise, insbesondere über die Verwendung der
Haushaltsmittel, zu erstatten; der Fachschaftenrat kann hierüber
beraten. 6Der Fachschaftenrat kann die Referenten bzw. Referentinnen
einzeln durch Wahl eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin abwählen.
Referenten bzw. Referentinnen, deren Aufgabenbereich nicht in die oben
genannten fällt, können ersatzlos abgewählt werden. Arbeitskreise werden
bei Abwahl aller zuständigen Referenten oder aller zuständigen
Referentinnen aufgelöst.

Der bzw. die Vorsitzende des Fachschaftenrats oder im Verhinderungsfall
der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin leiten jeweils die Wahl.
Für das Wahlverfahren gilt § 35 Abs. 5 GO entsprechend. Jeder und jede
Wahlberechtigte hat für jeden Referenten bzw. jede Referentin je eine
Stimme. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigt. § 35 Abs. 7 Sätze 2 bis 4 GO finden entsprechende Anwendung.
Der bzw. die Vorsitzende des Fachschaftenrats teilen jeweils dem bzw.
der Gewählten unverzüglich das Wahlergebnis mit. § 35 Abs. 8 und 9 GO
gelten entsprechend. Scheidet ein Referent bzw. eine Referentin
vorzeitig aus dem Amt, so hat der Fachschaftenrat einen Nachfolger bzw.
eine Nachfolgerin binnen zwei Wochen zu wählen. vorlesungsfreien Zeit
gehemmt.

Protokolle
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[Sitzung am
17.10.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/XA48nQMP8BZ3tH5)

[Sitzung am
01.10.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/L5gX8rk79ksDdbY)

[TODO Sitzung am 04.07.2019]

[Sitzung am
13.06.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/tJiaKg4Pkj3sYpS)

[Sitzung am 16.05.2019 ohne
Konvent](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/4mLW54AqPFSx9RF)

[Sitzung am 16.05.2019 mit
Konvent](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/ocrWnbEzXX4tw3a)

[Sitzung am
02.05.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/88bpgHJwt4kLNg8)

[Sondersitzung am
19.02.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/GGHzFSCAWs7THJJ)

[Sitzung am
07.02.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/bgkfrr2NFDb7wWt)

[Sitzung am
29.01.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/3xek4YdsBYgwQrA)

[Sitzung am
10.01.2019](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/QmbPCye6x8FgiP5)

[Sitzung am
11.12.2018](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/eWjW75NrqLa3jGw)

[Sitzung am
29.11.2018](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/PotzgD6TNH4fkit)

[Sitzung am 08.11.2018 Nachsitzung ohne
Konvent](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/HZSQ2Nmc7dWm6GL)

[Sitzung am 08.11.2018 mit dem
Konvent](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/MKa64H3D4HJYB6t)

[Sitzung am
23.10.2018](https://cloud.stuve-bamberg.de/s/oMD6CLGQMANGxJy)