# Ohne studentische Beteiligung

# Erweiterte Universitätsleitung (EULe)

## Was ist die Erweiterte Universitätsleitung (EULe)?

Nach Art. 24 BayHSchG besteht für die Universität Bamberg eine
Erweiterte Universitätsleitung, der die stimmberechtigten Mitglieder der
Universitätsleitung, die Dekane sowie die Frauenbeauftragte angehören.
Den Vorsitz in der Erweiterten Universitätsleitung führt der Präsident;
er beruft deren Sitzungen ein.

## Was macht die EULe?

-   berät und unterstützt die Leitung der Universität bei der Erfüllung
    ihrer Aufgaben,
-   stellt den Entwicklungsplan der Universität unter Einbeziehung der
    Entwicklungspläne der Fakultäten auf, schreibt ihn fort und legt ihn
    dem Universitätsrat zur Beschlussfassung vor,
-   beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten
    und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen,
    Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,
-   entscheidet unter Beachtung der in Art. 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2
    aufgestellten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen
    der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung
    der Entwicklungspläne auf Vorschlag der Universitätsleitung über
    Schwerpunkte des Haushalts,
-   beschließt über Anträge zur Gliederung der Universität in
    Fakultäten.