Protokoll vom 12. Juni 2020 Anwesende: Lotta, Hannah (Huwi), Jan (FSR), Marie (Gleichstellungsreferat, KriWi-Ref, Nat./Internat.-Ref, Jusos), Niklas, Sabrina (SOWI), Florian, Anika (WIAI), Christina (Nat./Internat.-Ref, BAGLS) § 13 Am Ende muss vereinheitlicht werden, ob wir von einer oder mehreren Redelisten sprechen. Zu Absatz 2: Es soll zur Wahl stehen, ob Erstredner*innenlisten geführt werden sollen oder nicht. § 14 Absatz (1) Lotta: Einladungsfrist beträgt derzeit 10 Tage, Antragsfrist 8 Tage → etwas unlogisch Gleichsetzung von Antragsfrist und Einladungsfrist wäre nicht sinnvoll, vielleicht Einladungsfrist einen Tag nach der Antragsfrist enden lassen Grundordnung: Einladung spätestens eine Woche vor der Sitzung Niklas: Mit der Einladung müssen die Anträge da sein, um auf die Tagesordnung zu kommen. Einreichen unter Sonstiges damit nicht möglich (?) Jan: man kann auch Intitiativeinträge einreichen Lotta: Einladungsfrist 10 Tage - Antragsfrist 8 Tage als beste Lösung? - 7 Tage Einladungsfrist auch zu kurz, da man länger planen muss Hannah: sechs Tage Antragsfrist sind zu kurz, um Anträge in allen Gremien zu besprechen Niklas: Nicht Frage ob sechs oder acht Tage, sondern ob die Antragsfrist vor oder nach der Einladung enden soll Anika: beides hat Vor- und Nachteile endet die Antragsfrist danach, dann schaffen es vielleicht nicht mehr alle durch den Gremienweg endet die Antragsfrist davor, dann kommen die nicht mehr einreichbaren Anträge ggf. als Initiativanträge theoretisch können wir schon von der GO abweichen, da die in der GO genannte Zeit nur den Mindestzeitraum darstellt. Wir können also durchaus länger Zeit für die Einladungsfrist einräumen Stimmungsbild: 5 Stimmen für Ende der Antragsfrist vor Absenden der Einladung 3 Stimmen für Ende der Antragsfrist nach Absenden der Einladung Niklas: durch vorheriges Ende werten Leute motiviert, rechtzeitig Anträge abzugeben, damit alle genug Zeit haben, die Materialien durchzulesen Anika: Wie könnten Initiativanträge vertagt werden oder abgelehnt werden? Niklas: Initiviativanträge, die teilweise zu dreist sind, müssen irgendwie ausgeglichen werden Jan: Intitiativanträge benötigen ein höheres Quorum (also Leute müssen diesen unterstützen) - wir haben also schon Werkzeuge zur Regulierung Lotta: Initiativanträge wird es auch weiterhin geben, weil manche Dinge halt relativ spät an uns herangetragen werden Niklas: man hat dann das Problem, das viel in die Initiativ-Anträge geschoben wird, diese also ziemlich ausgenutzt werden Florian: Quorum für einen I-Antrag? Jan: mindestens zwei oder mindestens fünf (steht noch zur Abstimmung) [§ 15] Florian: Quorum recht leicht zu erreichen - wie wird Initiativantrag publiziert? Kann man ihn vorher einsehen? Jan: Wird unterschiedlich gehandhabt. Marie: Antragstool sollte ermöglichen, auch I-Anträge vorab hochzuladen Florian: Abstimmung abhängig davon, ob I Anträge vor der Sitzung einsehbar sind? Wäre dafür, dass wenn Initiativanträge nicht mit Antragstool einsehbar sind, dass man dann die Einreichungsfrist für Anträge verlängert. Niklas: Aber Initiativanträge haben keine Frist, Argument nicht nachvollziehbar? Florian: aneinandervorbeigeredet - zwei Szenarios: Menschen reichen Anträge ein vor der Frist ein (vor der Einladung) - nachfolgende I Anträge sind nicht einsehbar, da nur eine Mail mit allen Anträgen rumgeht. Wir sehen nachgereichte I-Anträge also nicht vor der tatsächlichen Sitzung nachfolgende I Anträge sind einsehbar - mithilfe des Antragstools. Dann kann man sich auch eine gewisse Zeit vorbereiten Niklas: War von Szenario 2 ausgegangen - würde dennoch bei seiner Entscheidung bleiben. Falls Szenario 1 kann man dennoch eine Mail rumschicken mit den zusätzlichen I-Anträgen Jan: I-Anträge werden noch besprochen. Jetzt: wollen wir die Antragsfrist verschieben? Fazit: Da wir zu keiner Einigung gekommen sind, werden wir den Punkt ebenfalls zur Abstimmung in die Sitzung geben. Vorschläge zur Abstimmung zur Ende der Antragsfrist: 1 Tag vor Einladung (Ladungsfrist) 2 Tage nach Einladung (Ladungsfrist) Lotta: GO sieht Ladungsordnung von einer Woche vor (Wochenfrist) allgemein: Was ist eine Wochenfrist? http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Fristen_Tagesbeginn__Wochenfristen stimmt das? Anika: Woher weiß man, dass die Antragsfrist endet? Stehen die Termine schon zu Beginn des Semesters fest? Jan: Die Termine werden vorher festgelegt. Jan: Warum einen Tag vor Ladungsfrist? Florian: Ist sinnvoller, da ein Tag mehr Abstand zum Einladungstermin nur mehr potentielle Anträge zu I-Anträgen macht Beschluss für Vorschläge: einen Tag vor der Einladungsfrist oder zwei Tage nach der Einladungsfrist Hannah: Benutzen wir ein Antragstool? Steht so in dem Absatz, dass wir eines verwenden. Anika: Prinzipiell für Antragstool, der zweite Weg (schriftlich beim Vorsitz) sollte ohne Einschränkung auf »technische Probleme« möglich sein. Niklas: Einladungen gehen nicht über das Antragstool, oder? Jan: nein, Mail aus dem VC Marie: Antragstool ist das sinnvollste, per Mail eingereichte Anträge wären nicht für alle sichtbar, Änderungsanträge dann sehr unübersichtlich Florian: Kannn Vorsitz Anträge, die eingehen, in das Antragstool einpflegen? Jan: Ja. Verwaltet auch das Antragstool Florian: Einträge, die schriftlich eingereicht werden weil xy, sollten dann vom Vorsitz in das Antragstool eingepflegt werden. Damit wären sie auch einsehbar Niklas: Wer ist dann dafür verantwortlich? Vermutlich der Vorsitz - sollte mit aufgenommen werden. (Vorsitz verantwortlich heißt nicht dass sie es machen müssen) Jan: stellvertretende Vorsitzende im Vorsitz inbegriffen → kann ggf. an sie weitergegeben werden Niklas: Weitergabe wäre dann dem Vorsitz überlassen, aber er*sie hat die Verantwortung Formulierung für Absatz 1: ²Alternativ ist ein schriftliches Einreichen beim Vorsitz gestattet. ³Die Vorsitzenden sorgen dafür, dass nicht über das Antragstool eingereichte Anträge zeitnah in das Antragstool eingepflegt werden. Absatz 14 Absatz (2) Anika: Sitzungsleitung steht nicht zwingend fest, deshalb: »an den Vorsitz bzw. die Sitzungsleitung« Niklas: macht den Personenkreis weiter Anika: klingt plausibel, dann nur »an den Vorsitz« Lotta: stimmt zu, alles andere geht auch an den Vorsitz Beschluss: »¹Änderungsanträge sind schriftlich beim Vorsitz oder über …« Florian: Müssen Änderungsanträge ins Antragstool eingepflegt werden, wenn sie schriftlich eingereicht werden? Anika: Dürfen Anträge nicht auch während der Sitzung gestellt werden? Ist dann ein Eintippen in das Tool sinnvoll? Jan/Niklas: Kommt vor, ja. Regelmäßig Christina: Ist häufig der Fall, aber dann eigentlich auch sehr konstruktiv. Welche Probleme werden jetzt damit gesehen? Niklas: ist dem Workflow eher hinderlich Christina: Sind mündliche Änderungsanträge nicht hinderlicher? Meist sind die Änderungen ja auch nicht riesig. Niklas: Kleinere Änderungen ins Tool aufzunehmen, ist umständlich. Lotta: den Antragsteller*innen wird die Wahl gelassen Christina: Antragstool ist auch vorteilhaft für Protokollant*innen, wahrt die Übersicht Jan: Zustimmung, eher über das Antragstool einreichen Vorschlag: Passage streichen, dass die Anträge allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden muss Anika: dagegen – was passiert, wenn jemand keinen Laptop dabei hat oder eduroam nicht funktioniert o. Ä. Christina: Formulierung »nach Möglichkeit über das Antragstool einreichen, alternativ an den Vorsitz richten« Niklas: »nach Möglichkeit« sollte nicht so interpretiert werden, dass nachgewiesen werden muss, dass eine Einreichung über das Antragstool nicht möglich war Christina: es wäre übergriffig, Gründe überprüfen zu wollen Florian: sollen Änderungsanträge ins Tool eingepflegt werden? Jan: im Konvent werden solche Dinge nicht vom Vorsitz eingepflegt Florian: Satz 2 ist allgemein genug gehalten und stellt sicher, dass die Änderungsanträge weitergegeben werden → reicht aus Anika (und Beschluss): »… durch den Vorsitz zur Kenntnis gegeben …« § 14 Absatz (5) Lotta: Sind Zwischenfragen nur durch Mitglieder des Studierendenparlaments möglich, oder dürfen das auch Nicht-Mitglieder? Jan: Muss auch so spezifiziert werden: stimmberechtigte und/oder beratende Mitglieder? Lottas Vorschlag: »ist eine Meldung bei der Sitzungsleitung durch Handzeichen [ausreichend]« Beschluss: »… macht sich das Mitglied des Studierendenparlaments oder der*die Gast*Gästin bei der Sitzungsleitung kenntlich.« § 14 Absatz (6) Anika: »Anträge , über die im Studierendenparlament abgestimmt wurde und die eine Mehrheit erhalten haben , …« § 14 Absatz 9 Anika: kein Komma nach der 8 in »Beschlüsse, die nicht gemäß Absatz 8 mit …« Metadebatte zur Ankündigung der Sitzungstermine Jan: VC-Kurs enthält alle Daten und das wurde auch zu Beginn kommuniziert Datum im Protokoll wäre selbstverständlich schön man kann erwarten, dass Leute nachsehen, wann die Sitzung stattfindet war in den vergangenen Wochen ja auch wöchentlich Anika: klar wäre es im Protokoll zu vermerken, aber wenn es dort fehlt, muss sich selbstständig erkundigt werden Lotta: wir sollten das nochmal so feststellen, dass die wichtigen Dinge im VC stehen Christina: ist okay, sollte dennoch eindeutig ins Protokoll Lotta: klare Anweisungen sollten gelten Jan: Meinetwegen kann ich auch noch Mails schreiben § 15 Anika: Leerzeichen nach dem Paragraphenzeichen, »Absatz« statt »Abs.« § 16 Absatz (1) Niklas: Satz 1 Halbsatz 3 (Erläuterung der einfachen Mehrheit) ist redundant → streichen § 16 Absatz (4) Anika: »stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten« Niklas: Ist die Hürde von drei Mitgliedern nicht etwas niedrig? Jan: ist auch in der Konventsordnung so gehalten Niklas: dennoch recht niedrig Florian: Unterstützung Anika: Gibt es Gleichstellungsbelange, die dagegen sprechen? Niklas: erhöhen auf sieben (oder mehr) Mitglieder Marie: Nicht zu hoch ansetzt, aber in Anbetracht dessen, dass wir 35 Mitglieder haben, wären auch 5 denkbar Niklas: sieben wären gut, wird das nicht in anderen Parlamenten mit Mehrheit behandelt? Marie ist mit sieben zufrieden Beschluss: Hürde auf sieben Personen erhöhen § 16 Absatz (5) Anika: »stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten« Niklas: Hat Absatz 4 oder 5 Priorität? Marie: zwei unterschiedliche Dinge Niklas: Was passiert, wenn beides gefordert wird? Marie/Jan: geheime, namentliche Abstimmung Niklas: Das heißt, namentliche Abstimmung muss zugunsten geheimer Abstimmung weichen? namentliche Abstimmung kann überstimmt werden? Anika: problematisch, besonders auch bei dem geringen Quorum Florian/Niklas: Zustimmung Niklas: Festlegung notwendig, dass eine geheime Abstimmung nur dann möglich ist, wenn nicht eine namentliche Abstimmung beantragt wurde Marie: namentliche Abstimmung soll immer Vorrang haben vor geheimer Abstimmung Beschluss zur Aufnahme als Satz 2: Eine geheime Abstimmung ist bei gleichzeitigem Verlangen nach einer namentlichen Abstimmung unzulässig. Es wurde festgestellt, dass sich gleichzeitig hier auf den gleichen TOP bezieht. § 16 Absatz (6) Anika: neuer Absatz 6 »Unmittelbar im Anschluss an eine Abstimmung verkündet die Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis.« Anika: alten Absatz 6 (neu 7) umformulieren in: »Auf Antrag von mindestens einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss das Abstimmungsergebnis überprüft werden.« Niklas: Wie sieht eine solche Überprüfung aus? Wird die nicht vor allem dann durchgeführt, wenn das Ergebnis angezweifelt wird? Absatz 7 schließt eine erneute Abstimmung aber aus, oder? Marie: Absatz 7 hat mit Absatz 6 nichts zu tun GO-Antrag auf Wiederholung der Abstimmung wurde noch nicht aufgenommen, obwohl der anderswo existiert Niklas: Kann dieser Antrag immer gestellt werden? Marie: Ja Niklas: Welchen Sinn hat das dann? Marie: Der GO-Antrag kann nur nach der Abstimmung gestellt werden. Anika: Wieso braucht es dafür einen GO-Absatz? Florian: Wer hat die Initiative, wenn es darum geht, die Abstimmung zu wiederholen? Marie: Das ist der Sinn des Ganzen. Absatz 6 hätte als GO-Antrag ausformuliert werden sollen. Sonstiges Protokoll wird zum Abschluss an Herrn Loskarn geschickt konstituierende Sitzung gibt es noch in der Vorlesungszeit eröffnet durch den VP Lehre nächstes Treffen: Dienstag, 16. Juni, 18:00 Uhr