Protokoll vom 14. April 2020 Beginn: irgendwann nach 18:00 Uhr Dabei: Anika Amma, Luis Reithmeier, Christina Markfort, Florian Knoch, Stefan Blümel, Jan Rothacher, Jonas Langlotz, Lena Weber, Tim Gottesleben, Marie Müller Anmerkung: Beschlüsse wurden fett hervorgehoben. Allgemeine Vorschläge Anika: Gendern immer einheitlich Leerzeichen nach Paragraphen Luis: »politische hochschulnahe Gruppen« durch »direkt gewählte Mitglieder« ersetzen Einigkeit zu den beiden Vorschlägen Rolle des SpRat Christina: SpRat taucht nirgendwo auf, auch wenn Vorsitz Beschlüsse umsetzen soll Stefan: Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden festlegen, paritätische Verteilung festschreiben Luis: Vorsitz eher als Organ der Legislative, SpRat als Organ der Exekutive Lena: Unterschied zwischen Referaten und Arbeitskreisen nicht klar Christina: stimmt Luis zu, entspricht auch dem Tenor der vergangenen Absprachen, SpRat sollte eigenen Punkt bekommen, Wahlverfahren sollten festgelegt werden Unterschied Referate und Arbeitskreise wurde bei der vorletzten Sitzung besprochen; Arbeitskreise des Konvents und Referate des FSR sollen übernommen werden Jan: maximal verweisen auf den SpRat, dieser steht in der Grundordnung und braucht eine eigene Geschäftsordnung Arbeitskreise und Referate Anika: Unterschied zwischen Arbeitskreisen und Referaten ist wirklich nicht so klar, könnte man jetzt neu denken Jan: natürlich ist die Ausgestaltung der Referate thematisch offen Christina: Doppelstruktur der derzeitigen Ordnung ist nicht gut, ließe sich aber jetzt neu denken mit weniger Überschneidungen Jan: es kommt doch wieder zu Überschneidungen Anika: wir haben jetzt die Gelegenheit, uns von dieser alten Doppelstruktur zu trennen Jan: Sollen wir das jetzt machen oder separat? AK StüVchen hatte das schon einmal gemacht. Anika: wir sollten auch die Referate fragen Jan: auf die Einladungsemail zur Referatszusammenkunft hat nür das RÖfIK geantwortet Christina: sollte bei der nächsten Sitzung besprochen werden Jan: bestenfalls Gedanken schon bis zur nächsten Sitzung fassen  Stefan: sollte man in der Telegram-Gruppe nochmal nachfragen, bestenfalls ist jemand aus dem AK StüVchen dabei Jan: nächste Sitzung dann in ca. drei Wochen Anika und Jan kümmern sich um die Referats-AK-Zusammenlegung Besetzung und Aufgaben des Vorsitzes Stefan: Vorsitz paritätisch besetzen und Anzahl der Personen definieren Jan: es muss auch genügend Leute geben, die das machen wollen Christina: Besetzung des Vorsitzes in der ersten Zeit offen lassen, um bei Bedarf mehr Leute einzusetzen, je nach Arbeitsaufwand Jan: in § 2 bei der Umsetzung auf SpRat verweisen Stefan: Mindestregelung (z. B. mindestens ein*e Stellvertreter*in), bestenfalls paritätisch Luis: Anzahl müsste man gar nicht extra rein schreiben, weil es im Prinzip schon drin steht; paritätisch ist im Prinzip eine gute Idee, nur Ausgestaltung (Statusgruppen? Geschlecht? Direkt/indirekt gewählt?) fraglich Jan: trennen nach politischen Hochschulgruppen und Fachschaftsleuten Christina: mindestens eine FINT-Person im Vorsitz Stefan: muss nicht unbedingt sein, weil wir ggf. nicht genug Leute haben Jan: eine Kann-Regelung wäre interessant Luis: explizite Quotierung ist sinnvoll, bestenfalls beides genau rein schreiben (direkt/indirekt gewählt, Geschlechtertrennung) Christina: Kann-Regelung ist hier nicht angebracht, weil es im Zweifel missachtet wird Marie: muss-Regelung wäre gut; wenn nicht genug Leute dafür da sind, sollten wir uns Gedanken machen Jan: in der SOWI derzeit sehr eng Stefan: wir werden wohl keinen Kompromiss in dieser Gruppe finden, durch Abstimmung regeln Marie: Auch wenn nur zwei Personsn entsandt werden, sollte man mind. eine Person finden, die FINT ist. Anderfalls sollte man sich die Frage stellen, warum man niemanden findet. Gleiche Diskussion wird ständig geführt, ist im Prinzip schon ausdiskutiert. Jan: Aber was passiert, wenn nicht genug Männer (?) da sind? Muss bei der ersten Sitzung abgestimmt werden. HoPo-Teams sind zu klein. War schon bei der fzs-Veranstaltung schwierig. Luis: Varianten-Version zur Abstimmung geben ([kann | muss | darf | soll | fliegt]), sonst kommen wir nicht weiter Christina: dieser Raum eignet sich wirklich nicht dafür, fzs-Sache war terminlich ungünstig, BAGLS haben genügend Leute Jan: irgendetwas kommt immer dazwischen, Zustimmung zu Luis’ Vorschlag Beschluss: Mindestlösung mit zwei Personen, paritätische Lösung zur Abstimmung geben (paritätisch, direkt/indirekt gewählt) Aufgaben des Vorsitzes Anika: an wen dürfen Vorsitz-Aufgaben übergeben werden? Luis: kommt aus Konvents-Erfahrung, Vollversammlungen wurden z. B. von anderen geleitet Florian: Einwand richtet sich nicht gegen Abgabe von Aufgaben im Allgemeinen, sondern gegen die weite Definition derjenigen, an die Aufgaben übertragen werden dürfen TODO: bei Anika nachfragen, was ihr Kritikpunkt ist § 3 Aufgaben des Studierendenparlamentes Luis: GO kürzen, indem die Liste der Kommissionen durch »alle zu besetzenden Kommissionen« ersetzt wird → spart spätere Updates Jan: Studienzuschusskommission: fakultätische (von FSn) Vertreterinnen bzw Vertreter und eine vom Konvent entsandte Person Christina: bisher entsendet der Konvent eine Person in die zentrale StuZuSchKo Marie: Kommentar zur Gleichberechtigung – § 3 Abs. 1 Satz 5 “Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter”. Beschluss: Zusammenfassung zu »Liste der uniweiten Kommissionen« § 4 und 5: Referate und Arbeitskreise werden nach vorheriger Diskussion grundsätzlich ausgelassen Stefan: Wie wird Form der Rechsschaftspflichterüllung aussehen? Definition des FSR: einmal im Semester anwesend sein und berichten → ist eigentlich gut Jan: Loskarn meint, Gewählte sind nicht rechenschaftspflichtig Referate eigentlich in Berater*innenrolle § 6: Stimmrechtsübertragungen Anika: Abs. 1 Satz 2 ist inhaltlich gleich zu Abs. 2 Satz 1 → kann gestrichen werden Jan: § 7: Rede-, Antrags und Vorschlagsrecht Jan: Konvent hätte das gern für alle; Loskarn meint, das gibt es nur für ordentliche und beratende Mitglieder Christina: Referent*innen müssen als beratende Mitglieder aufgeführt werden, eigentlich müssen alle Studierenden Rederecht bekommen Anika: es geht darum, ob Studierende das Recht haben, nicht, ob ihnen die Rede nicht untersagt ist → dürfen auch bei dieser Formulierung reden Stefan: es wäre sinnvoll, wenn »normale« Studierende (Expert*innen z. B.) reden dürften Vorschlag: (3) Rederecht genießen alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg. (4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag Rederecht erhalten. Anika: (4) ist schwierig, weil Rederecht und Redeerlaubnis unterschiedliche Dinge sind Vorschlag (angenommen): (3) Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg können vom Studierendenparlament angehört werden. (4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag angehört werden. § 8: Hochschulöffentlichkeit der Sitzung Christina: »Personaldebatte« muss als Begriff definiert werden Jan: ist in der Senatsgeschäftsordnung als »alles« definiert, unsere Definition sollte dem entsprechen Stefan: Warum wird die Hochschulöffentlichkeit bei Personal- und Finanzdebatten ausgeschlossen? Gerade Finanzdebatten dürfen öffentlich stattfinden. Jan: Nachfrage bei Loskarn läuft, Personaldebatten stehen explizit drin. Christina: Bei Personaldebatten ist das notwendig. Anika: Finanzdebatten sollten aus Transparenzgründen öffentlich sein. Stefan: Genau. Und bei Personaldebatten ist wichtig, transparent zu machen, welche Personen für Ämter kandidieren. Das muss öffentlich sein. Jan: Bei der LAK gab es eine öffentliche Vorstellungsrunde. Die anschließende »Personaldebatte« war eine geheime Schlammschlacht. Christina: Es geht nicht um Bewerbungsreden, sondern das Debattieren um Personalfragen, wobei auch die Kandidierenden ausgeschlossen werden sollten. Jan: Es gibt einen öffentlichen Teil. Deshalb ist das bei Personaldebatten angemessen. Finanzdebatten könnten öffentlich gemacht werden. Hier warten wir auf Loskarns Antwort. Beschluss: Personaldebatten bleiben »geheim«; bei Finanzdebatten hätten wir gern Transparenz, warten aber noch auf Antwort vom Justiziariat. § 9: Einberufung Luis: in Absatz 2 Hürde auf fünf Mitglieder (etwa ein Achtel statt einem Viertel) herabsetzen für Sondersitzungen reduzierte Ladungs- und Antragspflicht Jan: die Fachschaften müssen vor Sitzungen tagen; außerdem ist das StuPa so groß, dass kurzfristige Termine möglich sind Christina: in solchen (von ihrer Art her dringlichen) Fällen sollten auch außerordentliche Fachschaftssitzungen einberufen werden; Fachschaften sollten Möglichkeiten finden, Dinge auch mal kurfristig abzuklären Marie: schließt sich Luis und Christina an, Fachschaften sollten Wege für kurzfristige Absprachen finden Änderungsvorschlag (siehe unten) ist sinnvoll Vorschlag: (2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von eines Viertels 5 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage . ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten. (3) streichen Flo: FSn sollten das hinbekommen; sind auch von der Anzahl der Stimmen im StuPa stark vertreten Stefan: Rücksprache in der Fachschaft und ggf. auch mit der Studierendenschaft ist wichtig; beides (Hürde zur Einberufung und Verkürzung der Fristen) zu vereinfachen, ist zu viel Jan: Rücksprache über Flo: Stimmt Stefan bzgl. Einberufungshürde zu; 1/4 der Mitglieder zeugt von Wichtigkeit. Aber: Antragsfrist zu lange wählen würde die Idee von einem „Eilantrag“ zunichte machen Stefan: stimmt Florian zu Marie: [Punkt 1?], bitte ausreden lassen Luis: Kompromiss: 8 Mitglieder Stefan: Wie häufig kommt das vor? So eine außerordentliche Sitzung? Luis: noch nie im Konvent Jan: etwa einmal im Jahr angenommener Vorschlag: (2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von 8 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage . ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten. (3) streichen § 10 Luis: Vorschlag, die Ladungfrist hochzusetzen (10 Tage) und Vorlagen (Absatz 3) hochsetzen (8 Tage) Stefan: Was ist unter „Vorlagen“ zu verstehen? Luis: Anträge, Bewerbungsunterlagen, usw Stefan: stimmt Luis zu: auf 8 Tage hochsetzen Anika: in Satz Abs 1: „oder elektronisch an die studentische E-Mail-Adresse“ angenommener Vorschlag: (1) Die Ladung zu den Sitzungen des Studierendenparlaments erfolgt unter Angabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Tagungszeit schriftlich oder elektronisch an die studentische E-Mail-Adresse, soweit hierdurch nicht Belange des Datenschutzes beeinträchtigt werden. (2) Die Ladung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am zehnten Tag vor der Sitzung in die Postauslaufstelle der Universität gegeben oder als E-Mail versandt worden ist. (3) Vorlagen müssen spätestens acht Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zugänglich gemacht werden. § 11 § 12 Marie: Christina & Marie schlagen vor, dass die Sitzungsleitung nicht aktiv an inhaltlichen Diskussionen teilnehmen soll kein Widerspruch § 13 Luis: quotierte Liste: Entwürfe, die dann abgestimmt werden können Marie: A) hart quotierte Liste (z.B. FINT). Wenn letzte Person von FINT-Liste dran war, werden Listen geschlossen. Versch. Verfahren möglich (bestimmte festzulegende Anzahl der Personen auf der offenen Liste darf noch reden, niemand darf mehr reden) (B) Weiche Quotierung: Redelisten werden nicht geschlossen, wenn auf FINT-Liste keine Personen mehr stehen, offene Liste wird weiter abgearbeitet Stefan: © keine Quotierung (kommt sowieso irgendwann) Marie: Beispiel für hart quotierte List in Satzung vom fzs § 14 Abs. 1 Satz 3: Arm heben kann diskriminierend sein stattdessen: „meldet sich, in dem sie sich in geeigneter Weise kenntlich macht“ § 15 Stefan:(1) ¹Anträge zur Behandlung müssen acht Tage vor der Sitzung über das Antragstool des Studierendenparlaments eingereicht werden. ²Bei technischen Problemen ist ein schriftliches Einreichen beim Vorsitz gestattet ³Der oder die Vorsitzende muss die schriftlich eingereichten Anträge mindestens drei Werktage vor der Sitzung des Studierendenparlaments an alle Mitglieder auf schriftlichem Weg, per E-Mail oder über den VC-Kurs weiterleiten. kein Widerspruch Marie: (1) ¹Anträge zur Behandlung müssen acht Werktage acht Tage vor der Sitzung über das Antragstool des Studierendenparlaments eingereicht werden. kein Widerspruch Luis: letzter Absatz 8 und 9 problematisch. Positionen auch aus längerer Vergangenheit noch hilfreich, falls keine Aktualisierung der derzeitigen Postion vorliegen. Informationen über Position auch über online gestellte Beschlüsse möglich. Viel Arbeitsaufwand über diese Formulierung. Jan: kann verwirrend sein und sich widersprechen; regelmäßige Überprüfung ist nötig: Steht man immer noch hinter der Position? Stefan: Kommt auf Definition der “Zur Kenntnisnahme an”: wäre Ok, wenn nur zum Drüberlesen gegeben wird Marie: StuPa-Mitglieder könnten ja auch Anträge stellen, die eine neue Position enthalten; so kann man auch Veränderung erzeugen. Eigenverantwortung bei den Gruppierungen. Aber: bestehende Positionierungen & Verpflichtungen könnten (wie vorgeschlagen) jährlich zur Kenntnis gegeben werden. “Zur Kenntnis geben” muss aber noch definiert werden. Änderungen: In Abs. 9: Frist verlängern auf 12 Monate Verschiedene Meinungen zu Absatz 9 streichen, mehrheitlich aber für beibehalten. § 16 Initiativanträge folgt bei der nächsten Sitzung nächste Sitzung: 5. Mai um 18 Uhr Stefan: Danke ans Protokoll auch ;)