# Protokoll vom 23. Juni 2020

Anwesende: Jan Rothacher, Alexandra Rader, Niklas Dörner, Anika Amma, Florian Knoch  
Beginn: 18:15 Uhr  
Ende: 20:28 Uhr

## § 18 Wahlen

### Absätze 1 und 2

- <small> Niklas</small> »in geheimer und schriftlicher Abstimmung« und »in geheimer Wahl per Stimmzettel« vereinheitlichen
- <small> Alex</small> Ist mit (2) die Personaldebatte gemeint? → eher nicht
- <small> Niklas</small> Formulierungsvorschlag für Absatz 2: »Kandidieren zwei oder mehr Personen um eine vom Studierendenparlament zu besetzende Position, so findet die Wahl geheim und per Stimmzettel statt.«
- <small> Niklas</small> Gibt es überhaupt geheime Wahlen, die nicht schriftlich durchgeführt werden?
- eher nicht → 1 und 2 sind redundant

> Absatz 2 wird gestrichen, Absatz 1 wird beibehalten

### Absatz 3

- <small> Jan</small> Soll auch bei der ersten Wahl einer\*eines Vorsitzenden eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein?
- <small> Niklas</small> Zwei-Drittel-Mehrheit ist zu hoch, über eine absolute Mehrheit könnte man nachdenken, StuPa hat so oder so Weimarer Verhältnisse (zu viele Fraktionen)
- <small> Anika</small> Neuwahlen sind bei uns keine Option, Rückfall auf einfache Mehrheit wird immer notwendig sein
- <small> Niklas</small> einfache Mehrheit wäre zu wenig, bei Zwei-Drittel-Mehrheit gäbe es ggf. Sperrminoritäten
- <small> Jan</small> Vorschlag: Vorsitz muss mit absoluter Mehrheit gewählt werden
- <small> Anika</small> es gibt keine andere Konsequenz aus dem Nichterreichen der Mehrheit als das Zurückfallen auf eine einfache Mehrheit → zahnloser Tiger
- <small> Niklas</small> Große Gruppen könnten alle Plätze besetzen. Wenn man 50 Prozent der Stimmen holt, hat man 25 Prozent der Stimmen im StuPa.
- <small> Niklas, Jan</small> Für absolute Mehrheit.

> Zu erkundigen: Muss die Hürde im dritten Wahlgang auf die relative Mehrheit reduziert werden oder kann auch einfach die absolute Mehrheit forciert werden?

> Entschluss für Absatz 3, Satz 2 (neu): Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

### Absatz 4

- <small> Niklas</small> »der Mitglieder des Studierendenparlaments« nach »Zweidrittelmehrheit« einfügen
- <small> Niklas</small> Misstrauensvotum ist klar, daher könnte man nach »geschehen« enden.
- <small> Anika</small> Würde das nicht die einfache Mehrheit streichen?
- <small> Niklas</small> die Hürde zur Abwahl sollte höher sein → absolute Mehrheit einfügen
- <small> Anika</small> in dem Fall kann der Satz tatsächlich gestrichen werden, da es der Hürde bei der Erstwahl entspricht
- <small> Florian</small> vielleicht lieber explizieren

> Entschluss: In Satz 2 »einfacher« ersetzen durch „absoluter“, in Satz 1 »der Mitglieder des Studierendenparlaments« nach »Zweidrittelmehrheit« einfügen.

## Exkurs: Vorsitz des Studierendenparlaments

- <small> Anika</small> vielleicht festschreiben, dass der Vorsitz (Vorsitzende\*r + Stellvertreter\*innen) sich aus 2 zu 2 (direkt/indirekt Gewählte) zusammensetzen soll (oder 1 zu 3?)
- <small> Anika</small> Kann man überhaupt zwei (erste) Vorsitzende haben? → wäre juristisch zu klären
- <small> Jan</small> Im FSR scheint das (Ko-Vorsitzende) nicht möglich gewesen zu sein. → würde einer Grundordnungsänderung bedürfen.
- <small> Niklas</small> Wenn möglich, 2:2-Regelung, sonst 1:3

> Paritätische Verteilung und Anzahl der Vorsitzenden sollen nach Abschluss der aktuellen Revision diskutiert werden.

## § 19

- <small> Anika</small> Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses festlegen; evtl. mit »bis« Regelungen
- <small> Alex</small> mindestens zwei Personen; Regelungen zur Zusammensetzung direkt/indirekt gewählte
- <small> Niklas</small> »der Wahl«? »einer Wahl«
- <small> Niklas</small> Was ist mit Personen, die kandidieren? Dürfen die im Wahlausschuss sein?

> Abs. 1 ändern in: »¹Die Sitzungsleitung ernennt anlassbezogen zur Durchführung von Wahlen einen Wahlausschuss. ²Der Wahlausschuss umfasst mindestens zwei, höchstens jedoch vier Personen. ³Er wird vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt.«

> Abs. 2 (neu): »Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig.«  
> Abs. 2 (alt) entfällt.

> Abs. 3 (neu): »Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft im Wahlausschuss sind Kandidierende.«

## § 20

> Absatz 1 streichen  
> alter Absatz 2 erhält einen Punkt am Satzende. Aufzählung einrücken.  
> Abs. 2: Jeweils den Artikel (ein, eine) streichen.  
> Abs. 2 lit. c: »ein Zurückziehen« statt Zurückziehung  
> Abs. 3:  
> \* Jeweils den Artikel (der) streichen. »Antrag auf Vertagung« u. s. w.  
> \* Jeweils Satz 2 ändern in »Die Annahme« statt »Seine Annahme«.  
> \* Jeweils »anwesenden stimmberechtigten» ohne Komma.  
> \* lit. c streichen \[Wird unserer Meinung nach von b und d abgedeckt. Anzahl möglichst überschaubar halten.\]  
> \* lit. e streichen  
> \* lit. f: »¹Antrag auf Schließung der Redelisten. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.«  
> \* lit. g: »Antrag auf Beschränkung der Redezeit. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.»  
> \* lit. h: »Antrag auf namentliche Abstimmung gemäß § \[???\]. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.» \[Nochmal prüfen, was weiter oben schon geregelt wurde.\]  
> \* lit. i: »Antrag auf geheime Abstimmung. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.»  
> \* lit. j streichen \[Schon in § 18 geklärt.\]  
> \* lit. k: »Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 7 Abs.«  
> \* lit. l: »¹Der Antrag auf Verhandlungspause. ²Seine Annahme führt zu einer höchstens zehnminütigen Pause.«

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nächster Termin:  
Da nur noch drei Personen anwesend sind, wird der Termin gedoodelt.